Erstkontakt, Hausführung
Eine Informationsmappe mit allen wichtigen Angaben zur Heimaufnahme stellen wir jedem Interessenten zur Verfügung. Zusätzlich begleiten wir den Interessenten bei der Begehung der Einrichtung, so dass er sich ein Bild von unserem Angebot machen kann.
Für uns ist es wichtig, schon im Vorfeld zu klären, ob unsere Einrichtung dem potentiellen Bewohner die optimale Versorgung bieten kann. Unser Haus ist eine offene Einrichtung.
Beratung
Um sicherzustellen, dass alle uns zur Verfügung stehenden Informationen, sowie deren Bedeutung und Wirksamkeit, unsere Kunden erreichen, ist eine Beratung im Vertragsvorfeld für uns unabdingbar. Dies kann z. B. auch bedeuten, dass wir zukünftige Bewohner im Krankenhaus oder auf Wunsch und nach Absprache auch in seiner Häuslichkeit besuchen. Dieses sichern unsere Bereichsleitungen oder eine Vertretung ab. Hier können Angehörige eine wertvolle Stütze sein.
Heimvertrag
Alle Verträge werden durch die Geschäftsleitung geschlossen und dort hinterlegt.
Dies schließt ein, dass die von uns abgeschlossenen Verträge einer ständigen Überprüfung hinsichtlich ihrer Inhalte, Genauigkeit, Fehlerfreiheit und Einhaltung vertraglich geschlossener Leistungen, unterzogen werden. Dieses ist alleinige Aufgabe der Geschäftsleitung und obliegt deren Verantwortung.
Die Mitarbeiter der leitenden Ebenen sind über Umfang und Leistung der Verträge informiert und sorgen für die Ausführung und Dokumentation der erbrachten Leistungen.
Wir verpflichten uns gegenüber den Bewohnern und deren Angehörigen, Verträge in verständlicher Form aufzusetzen und ausführlich über deren Inhalt zu informieren.
Bei eventuellen Änderungen informieren wir rechtzeitig und schriftlich.
Leistungsabrechnung
Wir sind eine bei den Pflegekassen zugelassene Einrichtung. Daher rechnen wir die Leistungen der Pflegekassen direkt mit diesen ab. Über die Differenzbeträge erhält jeder Bewohner eine detaillierte monatliche Abrechnung. Des Weiteren bieten wir jedem Bewohner eine Bargeldverwaltung an.
Vertragsende
Regelungen zum Vertragsende sind im Heimvertrag beschrieben. Diese Regeln sind angelehnt an die gesetzlichen Vorgaben nach dem Pflegeversicherungsgesetz und werden durch die Heimaufsichtsbehörde einer Prüfung unterzogen.